Elterninformation - Corona Schutzmaßnahmen
FAQ Corona-Schutzmaßnahmen zum Schuljahresstart
Unter diesem Link finden Sie alles zu den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen.
Auszug (Stand 13.12.2021)
- Schulbesuchspflicht wird aufgehoben - kein Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht
- eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen
- Testpflicht für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände bleibt bestehen. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin (3x pro Woche) kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers
- Lokale Schulschließungen bei gehäuftem Infektionsgeschehen sind möglich.
Den exakten Wortlaut der neuen, ab 12. Dezember 2021 geltenden Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung lesen Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SchulKitaCoVO-10.12.2021_i.pdf
Sollten Klassen in häusliche Lernzeit geschickt werden, wird für diese Schüler-/innen eine Notbetreuung angeboten (1-4 Stunde).
Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben nach §2a Absatz 2 Schülerinnen und Schüler, deren Personensorgeberechtigte eine Tätigkeit in Bereichen der folgenden Liste ausüben.
Gesundheitsversorgung und Pflege
- Krankenhäuser
- Apotheken
- Labore
- Arztpraxen und Psychotherapiepraxen, psychosoziale Notfallversorgung
- Tätigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2, einschließlich Logistik sowie telefonischer und elektronischer Dienstleistungen
- Tätigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung von Testungen auf Infektionen mit SARS-CoV-2
- stationäre und teilstationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
- ambulante Pflegedienste und Dienste der Eingliederungs- und Sozialhilfe
- Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal, welches in und für die genannten Einrichtungen tätig ist
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Versorgung
- Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, jeweils sofern Tagesbereitschaft besteht
- Rettungsdienst und Katastrophenschutz, einschließlich Hilfsorganisationen
- Straßenmeistereien
- Polizeivollzugsdienst
- Standesämter
- unmittelbar mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasstes Personal im Luftverkehr
- Friedhofs- und Bestattungswesen, Notare
- unmittelbar mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasstes Personal der obersten Landesgesundheitsbehörde, der Schulaufsichtsbehörden und der Kommunen (insbesondere: Krisenstäbe, Gesundheitsämter, Ordnungsämter sowie Pflegekinderdienste und Soziale Dienste der Jugend- und Sozialämter)
- Steuerberater, soweit sie mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasst sind
- Energieversorgung (betriebsnotwendiges Personal)
- Wasserversorgung (betriebsnotwendiges Personal)
- Abwasserentsorgung (betriebsnotwendiges Personal)
- Abfallwirtschaft (betriebsnotwendiges Personal)
- Sicherstellung von unabdingbaren Handlungen zur Versorgung und Aufzucht von Tieren
Justizwesen
- Justizvollzug (betriebsnotwendiges Personal)
- Gerichte (betriebsnotwendiges Personal)
- Staatsanwaltschaften (betriebsnotwendiges Personal)
- rechtliche Betreuerinnen und Betreuer im Sinne von § 1896 BGB zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen
- Opfer- und Gewaltschutzeinrichtungen
Bildung und Erziehung, Sonstiges
- Personal zur Sicherstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal, welches in und für die in den beiden vorangehenden Anstrichen genannten Einrichtungen tätig ist
- Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten am Tag einer Präsenzprüfung zur Erlangung eines beruflichen oder akademischen Abschlusses
- Betreuung von Kindern bei drohender Gefährdung des Kindeswohls (§ 2 Absatz 4 Satz 4 Nummer 3 und § 2a Satz 2)
Die Einrichtungen sind befugt, von den Personensorgeberechtigten einen Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen zu fordern. Dazu ist dieses Formular zu verwenden:
Bei Fragen stehen Ihnen die Klassenlehrerinnen, unser Sekretariat und die Schulleitung gern zur Verfügung.