Aufforderung der Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch
Liebe Eltern,
gemäß § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden mit dem Beginn des Schuljahres alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten ebenfalls als schulpflichtig.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Kinder die 2024 zurückgestellt wurden, müssen noch einmal angemeldet werden.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt
am Dienstag, 20.08.2024 zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr,
und
am Mittwoch, 21.08.2024 zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes.
Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist ein Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Wenn das alleinige Sorgerecht besteht, ist dafür ein Nachweis mitzubringen.
S. Ziller
Schulleiterin