Aktuelle Informationen zu Schulschließung/Notbetreuung – Stand 23.03.2020
Liebe Eltern,
ich möchte mich im Namen aller Kollegen bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie den aktuellen Forderungen und Beschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung so konsequent nachkommen und Ihre Kinder zu Hause behalten und dafür sorgen, dass die von den Lehrern bereitgestellten Übungsmaterialien von den Kindern genutzt und bearbeitet werden.
Das Schulgebäude bleibt weiterhin geschlossen.
Notbetreuung:
Bis einschließlich 17. April 2020 erfolgt die Notbetreuung während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten.
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn
- beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
- nur einer der Personensorgeberechtigten (bzw. in den Fällen von Umgangsrege-lungen) im Gesundheitswesen sowie im Bereich der ambulanten bzw. stationären Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig ist und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist.
- Eltern oder auch Kita- Fachkräfte um das Kindeswohl fürchten. In diesen Fällen ist zwingend das zuständige örtliche Jugendamt zu informieren, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten
o keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
o nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
o sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthaltes als Risikogebiet zur Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 zeigen. (1)
Berufsgruppen, für die die Notbetreuung erfolgen kann:
Alle wichtigen Informationen und auch Formulare finden Sie unter
Bereitstellung von Übungsmaterialien für die Kinder
In der schulfreien Zeit stellen die Klassenlehrer im ein Angebot an Materialien bereit. Loggen Sie sich hierzu bitte mit dem Benutzernamen Ihrer Klasse ein.
Das Passwort Ihrer jeweiligen Klasse erfahren Sie durch Ihre Elternvertretung. Dieser wird auch über neues Material, welches online gestellt wird, vom jeweiligen Klassenlehrer informiert.
M.Müller
Grundschulrektorin
(1) Quelle: Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 23. März 2020, Az: 15-5422/4